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   BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87   

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https://dejure.org/1988,2561
BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87 (https://dejure.org/1988,2561)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1988 - 1 WB 104.87 (https://dejure.org/1988,2561)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1988 - 1 WB 104.87 (https://dejure.org/1988,2561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sonderurlaub - Studium (Beurlaubung zum Studium) - Kommandierung (zum Studium) - Personalstrukturgesetz - Berufssoldat - Freistellung zum Studium - Personalstruktur der Streitkräfte - Übernahme in Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 65
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87
    Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung des Sonderurlaubs gegeben ist, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung (BVerwGE 46, 173, 174 [BVerwG 26.10.1973 - I WB 85/73] m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87
    Anders als etwa bei einem Antrag auf oder gegen die Entlassung aus der Bundeswehr handelt es sich bei einem Antrag auf Gewährung von Urlaub um eine Angelegenheit des militärischen Subordinationsverhältnisses, nicht des Status des Antragstellers; darüber hat der Vorgesetzte als solcher, nicht als Organ des Dienstherrn, zu entscheiden (BVerwGE 33, 307 f.; BVerwG BeschluS vom 3. Oktober 1984 - 1 WB 124/84).
  • BVerwG, 08.11.1977 - 1 WB 143.76

    Gewährung von Sonderurlaub - Wehrdienstgerichte - Belassung der Bezüge - Abschluß

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87
    Ein Sonderurlaub, der zur Durchführung eines Studiums beantragt wird, dient nicht schon dann dienstlichen Zwecken, wenn das von dem Antragsteller erworbene Wissen in einer dienstlichen Tätigkeit verwertbar und ihr somit förderlich sein kann, sondern nur dann, wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, die die Belassung der Geld- und Sachbezüge rechtfertigen (BVerwGE 53, 339, 343) [BVerwG 08.11.1977 - I WB 143/76].
  • BVerwG, 07.10.1987 - 1 WB 103.87

    Rechtsanspruch eines Berufssoldaten auf ein Studium an einer öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87
    Das Begehren des Antragstellers nach Erlaß einer "einstweiligen Verfügung", derzufolge er mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität B... am 12. Oktober 1987 beginnen könne, wurde vom Senat durch Beschluß vom 7. Oktober 1987 - 1 WB 103/87 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 WB 200.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87
    Der Antragsteller hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Januar 1987 - 1 WB 200/86).
  • BVerwG, 19.07.1989 - 1 WB 75.89

    Gewährung von Sonderurlaub bis zur Entlassung während der "Stehzeit" zur Aufnahme

    Anders als bei dem Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr handelt es sich bei dem Antrag auf Gewährung von Urlaub um eine Angelegenheit des militärischen Subordinationsverhältnisses, nicht des Status des Antragstellers; darüber hat der Vorgesetzte als solcher, nicht als Organ des Dienstherrn zu entscheiden (BVerwGE 33, 307 f.; BVerwG Beschluß vom 7. September 1988 - 1 WB 104/87).

    Denn dann wäre die vom Antragsteller erstrebte Maßnahme als einzige denkbare ermessensgerechte Entscheidung des BMVg anzusehen, dessen Ermessensspielraum mithin auf Null reduziert (vgl. BVerwG Beschluß vom 7. September 1988 - 1 WB 104/87).

  • BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge

    Daraus folgt, daß eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 1 WDS-VR 5.07
    Da eine Beurlaubung aus wichtigem Grund die Erfüllung der Dienstpflicht tangiert, kann sie nicht schon in Betracht gezogen werden, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - BVerwGE 86, 65, vom 24. August 1993 a.a.O. und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11

    Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur

    Stehen dem persönliche Gründe entgegen, so können sie ausnahmsweise als wichtiger Grund für eine Beurlaubung dann anerkannt werden, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - BVerwGE 86, 65, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - a.a.O. und vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 -).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 94.95

    Recht der Soldaten: Vorzeitige Beendigung eines Betreuungsurlaubs

    Zwar handelt es sich bei einem Anspruch auf Zahlung von Dienstbezügen um eine Verwaltungsangelegenheit, für die der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben ist, während die Überprüfung von Urlaubsentscheidungen stets eine in den Zuständigkeitsbereich der Wehrdienstgerichte fallende Angelegenheit ist (§ 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i.V.m. § 28 SG ; Beschlüsse vom 3. Oktober 1974 - BVerwG 1 WB 93.74 - (BVerwGE 46, 310 ) m.w.N. und vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - (BVerwGE 86, 65 )).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines

    Daraus folgt, daß eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung wichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211>, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 36.99 -).
  • BVerwG, 29.03.2010 - 1 WDS-VR 1.10

    Antrag auf Gewährung von geldbezügefreiem und sachbezügefreiem Sonderurlaub bis

    Da eine Beurlaubung aus wichtigem Grund die Erfüllung der Dienstpflicht tangiert, kann sie nicht schon in Betracht gezogen werden, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - NZWehrr 1989, 163> und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211).
  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 64.00

    Tätigkeit bei der Deutschen Stabskompanie und Versorgungskompanie - Beantragung

    Daraus folgt, dass eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig erscheinen (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65 >, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - ).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 1 WB 71.00

    Gewährung von Sonderurlaub - Wegfall von Geldbezügen und von Sachbezügen -

    Daraus folgt, dass eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig erscheinen (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65 >, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - ).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99

    Gewährung von Sonderurlaub - Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Annahme eines

    Daraus folgt, daß eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211> und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90

    Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung eines studienvorbereitenden Praktikums -

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 WB 83.92

    Anrechnung der Praktikumszeiten von Sanitätsoffizieren in Dienststellen der

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 63.08
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